Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Energiekonzept verständigt. Im Mittelpunkt steht der Ausbau der erneuerbaren Energien. REGIERUNGonline hat die wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet, die im Zusammenhang mit dem Energiekonzept 2050 stehen
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der energetischen Gebäudesanierung?
Unser zentrales Ziel ist es, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes konsequent zu senken, bis wir 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand haben. Dafür ist die Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von jährlich etwa 1 Prozent auf 2 Prozent erforderlich.
Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent erreichen. Darüber hinaus streben wir bis 2050 eine Minderung des Primärenergiebedarfs in der Größenordnung von 80 Prozent an.
Was tut die Bundesregierung, um die energetische Sanierung von Gebäuden voranzutreiben?
Die bisherigen Instrumente werden nicht ausreichen, um unsere Ziele umzusetzen: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen im Bestand. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zielt ebenfalls auf Neubauten. Diese Instrumente müssen im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit weiterentwickelt werden, um die Sanierungsziele zu erreichen.
Mit der Novelle der EnEV 2012 wird das Niveau "klimaneutrales Gebäude" für Neubauten bis 2020 auf der Basis von primärenergetischen Kennwerten eingeführt. Der daran ausgerichtete Sanierungsfahrplan für Gebäude im Bestand beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf ein Zielniveau einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 Prozent. Das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot ist dabei einzuhalten.
Welche Vorteile habe ich als Mieter von der Gebäudesanierung?
Die "zweite Miete" entfällt, die durch hohe Nebenkosten für Warmwasser und Heizung entsteht. Durch Wärmeschutzmaßnahmen und moderne Heizsysteme wird die Innenraumtemperatur effektiv kontrolliert. Der Energieverbrauch im Winter wird drastisch gesenkt, das heißt die Heizkosten sinken enorm. Im Sommer hingegen bleiben die Wohnungen deutlich kühler.
Mit dem Ziel, verstärkt Energieeffizienzpotentiale im Gebäudebereich zu heben, wird die Bundesregierung das Mietrecht ausgewogen novellieren und für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten.
Welche Kosten entstehen für mich als Wohnungseigentümer/Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung meines Gebäudes?
Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes ist die wichtigste Maßnahme, um den Verbrauch an fossilen Energieträgern nachhaltig zu mindern und die Abhängigkeit von Importen zu mindern.
Die nötigen Investitionen werden durch umfangreiche Förderprogramme der Bundesregierung unterstützt. Sie führen größtenteils bereits mittelfristig zu einer erheblichen Kostenersparnis.
Haus- und Wohnungseigentümer werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bankengruppe) durch die Förderprogramme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen bei der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen unterstützt.
Welche Sanierungs-Maßnahmen werden gefördert und wie hoch ist diese Förderung?
Das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien wird mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds fortgeführt. Darüber hinaus prüfen wir eine haushaltsunabhängige Förderung durch ein Anreizsystem für erneuerbare Wärme innerhalb des Marktes.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein Förderprogramm "Energetische Städtebausanierung" bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auflegen. Ziel dieses Programms ist es, umfassende und lokal angepasste Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf unbürokratische Weise anzustoßen und damit vielfältige Synergieeffekte zu nutzen.
Grundsätzlich gilt: Die Förderung fällt im Einzelfall umso attraktiver aus, je mehr Energie die geförderte Maßnahme einspart. Gefördert werden zum Beispiel Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster, Austausch der Heizung oder Einbau einer Lüftungsanlage. Die Maßnahmen können frei miteinander kombiniert werden.
Details zu den technischen Anforderungen erhalten Sie bei der KfW.
Können Vermieter gezwungen werden, energetisch zu sanieren?
Nein. Aber die Bundesregierung will das Mietrecht ausgewogen novellieren und für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten. Die Vergleichsmietenregelung wird überprüft.
Außerdem werden die Möglichkeiten des "Energie-Contracting" erweitert, damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende Einsparpotentiale effizient realisiert werden können. Die Bundesregierung wird deshalb die erforderlichen rechtlichen Änderungen umsetzen, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Wärmeliefer-Contracting zu schaffen. Ab 2013 soll Energieeinspar-Contracting bei der Öko-Steuer nur dann steuerbegünstigt sein, wenn ambitionierte Energieeinsparvorgaben erfüllt werden.
Welche weiteren Maßnahmen sieht das neue Energiekonzept der Bundesregierung vor?
Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden wird die Bundesregierung die Wirtschaft auffordern, sich zu einer verbesserten und regelmäßigen Fortbildung von Handwerkern zu verpflichten und – wo notwendig – die Ausbildungsordnungen anzupassen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein kommunales Förderprogramm "Energetische Städtebausanierung" bei der KfW auflegen.
Die Bundesregierung wird für ihre künftigen Neubauten und bei bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs einnehmen.
Weitere Informationen finden Sie HIER:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/09/2010-09-28-faq-energiekonzept.html#doc1017326bodyText16
