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Zeiterfassung in mittelständischen Betrieben

Erstellt am 17.10.2019

Neues von der Stechuhr?
Was bedeutet die neuere europäische Rechtssprechung für die Zeiterfassung in mittelständischen Betrieben?

Oft wird die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sich im täglichen Leben erst verzögert aus. Das hat seinen Grund nicht darin, dass die Urteile erst verzögert gelten würden, sondern darin, dass neuere Entscheidungen, auch wenn sie durch die Medien gleich verbreitet worden sind, sich den Betrieben erst verzögert duchsetzen.

Der EuGH hat am 14.05.2019 ein Urteil gesprochen, das möglicherweise auch für Deutschland relevant ist.
Dabei geht es um die Frage, ob und wenn ja, wie Arbeitszeit aufgezeichnet werden muss.

Die Meisterteam Rechtsanwälte Brügmann, Herr Christof Geldmacher, Fachanwalt für Arbeitsrecht hat sich in dem beigefügten Artikel mit der Thematik auseinandergesetzt.

Noch Fragen:  Tel. 040-337755. Herr Geldmacher erteilt für Meisterteam-Mitgliedsbetriebe kostenfrei telefonisch Auskunft.