Gerne sind wir für Sie da: 040 3980467-0

Fördermittel: Ab 01.07. gibt es in Thüringen neue Beratungsförderungen mit 50 % und 80 % Zuschuss

Schwerpunkte der Beratungsrichtlinie:

  • Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
  • Finanzierung und Investitionen
  • Unternehmensnachfolge
  • Innovationsmanagement
  • Internationalisierung
  • Rationalisierungsmaßnahmen und Kostensenkungen, Technologietransfer und zur Technologieanwendung
  • Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing
  • Strategie und Geschäftsideen
  • Materialeffizienz
  • Personalmanagement/Organisationsentwicklung
  • Kooperation von Unternehmen und - Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel
  • Darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.

FORM:
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

UMFANG UND HÖHE:
Die Bestimmung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Einheitskosten (SEK) gemäß Art. 53 Abs. 1 lit. b) AllgVO.

Beratungsrichtlinie:
Die SEK werden mit einem Standardeinheitskostensatz in Höhe von 950,00 EUR pro Tagwerk Beratung (Ausgaben für Beratung und Qualitätssicherung) bemessen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Es sind mind. sechs Tagwerke für eine Antragstellung erforderlich.

Gründungsrichtlinie:
Die SEK werden mit einem Standardeinheitskostensatz in Höhe von 865,00 EUR pro Tagwerk Beratung (Ausgaben für Beratung und Qualitätssicherung) bemessen. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Es sind mind. drei Tagwerke für eine Antragstellung erforderlich.

Die Beratung wird in Tagwerken abgerechnet. Ein Tagwerk umfasst acht Stunden.
Zuwendungsfähig ist das Beratungshonorar (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer) zuzüglich des Qualitätssicherungshonorars (Honorare inklusive aller Ausgaben für z. B. Reisen, Vor- und Nachbereitung, ohne die gesetzliche Umsatzsteuer).
In der Regel werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.

Eine maximale Zuwendungshöhe je Zuwendungsempfänger existiert nicht.

Kontakt:
Astrid Mangold Agentur für BTC
Fördermittelberatung Meisterteam
Weserring 25
34302 Guxhagen
www.agentur-mangold.de
kontakt@agentur-mangold.de

Tel: 05665 – 4079475
Mobil: 01705228210
Fax:05665 -  4079476