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Handlungsoptionen bei Materialverknappung & Preiserhöhungen

Die Auftragsbücher und Bestelllisten sind voll. Und endlich ist auch Licht am Ende des Corona-Tunnels zu sehen. Doch ausgerechnet jetzt geht der Möbelindustrie sowie der Bau- und Handwerksbranche das Material aus. Holz, Stahl, Dämmmaterial oder Kanalrohre fehlen. Die Preise für Baustoffe gingen deshalb zuletzt durch die Decke. Und wie lange überhaupt noch Lieferungen im Handel und Handwerk und beim produzierenden Gewerbe ankommen, kann keiner sagen. Alle kämpfen nun mit Engpässen und Kosten.

Da stellt sich natürlich die Frage: Kann ich die gestiegenen Kosten an meinen Kunden weitergeben oder muss ich die Mehrkosten selbst zahlen?
Zur Beantwortung dieser Frage kommt es vor allem darauf an, in welcher Phase sich der Vertrag befindet. Gemeinsam mit der MHK-Rechtsabteilung haben wir für Sie relevante Informationen zusammengetragen, die Sie für zukünftige Vertragsabschlüsse aber auch für die bestehende Geschäftskommunikation nutzen können.

Zukünftige Angebote und Verträge: befristete Angebote & individualisierter Zusatz
Für die nahe Zukunft sollten Sie sich hinsichtlich ihrer Angebote und Verträge mehrfach absichern. Zum einen mit befristeten Angeboten und gesicherten Einkaufspreisen. Zum anderen können Sie sich aktuell mit einem individualisierten Vertrags-Zusatz bezüglich der starken Veränderungen am Markt absichern. Wenn Sie ihre Angebote zeitlich befristen und sich von ihrem Lieferanten Materialpreise verbindlich zusichern lassen, achten Sie darauf, dass ihre Bindungsfrist im Angebot gegenüber dem Kunden zeitgleich ist mit der Frist für die Zusicherung der Preise vom Lieferanten. Wenn sich also der Lieferant sechs Wochen an die Preise bindet, sollte auch das Angebot für den Kunden nicht länger als sechs Wochen verbindlich sein. Mit einem individualisierten Zusatz können Sie sich vor dem Vertragsabschluss auf aktuelle Veränderungen am Markt absichern. Folgend könnte dieser für die akuten Lieferengpässe und Preissteigerungen lauten:

Entweder (A)
Die festgelegte Vergütung / der festgelegte Materialpreis gilt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am (…). Sollten sich nicht zuletzt aufgrund der Corona-Krise und der Schwierigkeit der Materialbeschaffung wegen Ressourcenknappheit die Preise hierfür, bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Folgezeit um mehr als 5% erhöhen, so wird die festgelegte Vergütung / der festgelegte Materialpreis ab diesem Zeitpunkt automatisch in gleichem Maße erhöht. Übersteigt die Erhöhung 15% der ursprünglich festgelegten Vergütung / des festgelegten Materialpreises, so ist vor Auftragsausführung hierauf nochmals hinzuweisen. Im Zweifel hat ein Nachweis über diese Erhöhung stattzufinden.

oder alternativ (B)
Der Kunde XYZ ist darüber informiert, dass die im Angebot ausgewiesenen Preise für einzelne Positionen im Kalenderjahr 2021 aufgrund von steigenden Rohstoffpreisen und Preiserhöhungen der Vorlieferanten abweichen können. Der Kunde akzeptiert aufgrund der langfristigen Auslieferung, dass ABC (= Ihr Unternehmen) berechtigt ist, Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten im angemessenen Umfang an den Kunden weiterzugeben. Sollten die Preiserhöhungen 20 % des ausgewiesenen Gesamtbetrags übersteigen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

WICHTIG: Die Formulierungen bitte nicht in Ihre Dokumentenvorlage einarbeiten oder sonstig vorgefertigt zu platzieren. Nur ein individualisierter Zusatz ist für Vorgenanntes rechtlich wirksam. Daher sollte er handschriftlich im Gespräch mit dem Kunden in Angebot oder Vertrag eingefügt werden; scheuen Sie aber keineswegs kleine Änderungs- oder Anpassungswünsche durch den Kunden, da dies lediglich die individuelle Vereinbarung nochmals unterstreicht.

Abgeschlossene Verträge: proaktive Kundeninformation
Wenn die Lieferverzögerungen deutlich zunehmen oder die Preise sich allmählich erhöhen, ist es ratsam, dies proaktiv an Ihre Kunden zu kommunizieren. Weisen Sie darauf hin, dass es sich um Verzögerungen oder Preiserhöhungen seitens der Industrie handelt, die alle Küchenstudios betreffen werden. Bei abgeschlossenen Verträgen sollten Sie Ihre Kunden vor bzw. bei Auftragsbeginn über die konkreten Verzögerungen und Erhöhungen informieren und bestenfalls formlos bestätigen lassen. So kann Ihr Kunde später zumindest nicht behaupten, er sei überrascht oder nicht von Ihnen über Teuerungen in Kenntnis gesetzt gewesen.

Nachhaltig unternehmerisch Handeln: Preiserhöhungen planen
Es ist davon auszugehen, dass uns die weltweilte Materialknappheit und damit einhergehende Preiserhöhungen noch über den Sommer hinaus beschäftigen. Aus diesem Grund sollten Sie sich schon jetzt Gedanken darüber machen, wie Sie die steigenden (Material)Preise so kundenfreundlich wie möglich kompensieren können. Zum Beispiel mit einem langfristigem Anheben des Preisniveaus.
Quelle: MHK